Der foodsharing München e.V. begrüßt ausdrücklich die Information des Kreisverwaltungsreferates (KVR) und bedankt sich für den konstruktiven Dialog vom 29. April 2025.
Um Missverständnisse vorzubeugen ergänzt der Verein folgende Hinweise:
- Die vom KVR sog. „Foodsharing-Kühlschränke“ beziehen sich auf alle gegen Lebensmittelverschwendung gerichteten Essensabgabestellen.
- Der foodsharing München e.V. betreibt keine Kühlschränke oder sonstige öffentliche Verteilpunkte.
- Wir schlagen daher vor zur Abgrenzung statt „Foodsharing-Kühlschränke“ den Begriff „Kühlschränke zur Lebensmittelrettung“ zu verwenden.
- Der foodsharing München e.V. ist eine Umweltorganisation. foodsharing steht deshalb allen Menschen offen, nicht nur Bedürftigen. Die Sicherheit aller ist auch eine unserer Prioritäten.
- foodsharing München e.V. ist kein Lebensmittelunternehmen nach EU-Recht. Weiterhin vertritt der foodsharing e.V., dass Fairteiler und Abgabestellen keine Lebensmittelunternehmen darstellen.
Viel Erfolg an alle Lebensmittelrettenden wünscht der foodsharing München e.V.!